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ProstSchG | Kondompflicht

Wir von Royale Escort weisen dringlichst auf die Kondompflicht hin! Es ist ausdrücklich verboten unsere Escort Ladies zu ungeschütztem Verkehr zu überreden. Der Kunde/Die Kundin hat dafür Sorge zu tragen das beim Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden. Jede Anfrage die einen intimen Service ohne Kondom wünscht wird nicht beantwortet. Unsere Damen sind mit den Gesetzesbestimmungen vertraut und werden jeglichen Versuch der zu Sex ohne Kondom führen soll, ob Geschlechtsverkehr, Analverkehr oder auch Oralverkehr, ablehnen.

Mehr zur Kondompflicht erfahren

 

ProstSchG | Anmeldepflicht

Das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) das zum 01.07.2017 in Kraft getreten ist, beinhaltet unter anderem eine Anmeldepflicht (§ 3 ProstSchG). Alle Escort Ladies die bei Royale Escort tätig sind besitzen eine Anmeldebescheinigung so wie eine Bescheinigung des Gesundheitsamt. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

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